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kununu ist eine zunehmend populäre Plattform, auf der (ehemalige) Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber bewerten können. Bewertungsportale wie eben kununu ermöglichen es potentiellen Arbeitnehmern, nähere Informationen zu dem Betrieb, bei dem sie sich bewerben möchten, in Erfahrung zu bringen und ihr persönliches Profil mit demselben der Firma abzugleichen. Gerade als Bewerber hat man es oft nicht leicht, abzuschätzen, an wen man seine Bewerbung tatsächlich richtet, unter welchen Konditionen man zu arbeiten hat und ob man wirklich zu dem Unternehmen passt. Vor diesem Hintergrund ist ein Portal wie kununu ein geeignetes Instrument für mögliche Arbeitnehmer.
Auch Sie als Arbeitgeber können natürlich von den Bewertungen auf kununu profitieren. Rezensenten erhalten die Möglichkeit, an transparente Informationen zu gelangen. Wenn Sie ein positiv bewertetes Profil auf kununu oder vergleichen Plattformen haben, werden Sie sicher auch viele gute und qualifizierte Fachkräfte anziehen, die sich dann bei Ihnen bewerben. Darüber hinaus kommt es vor, dass sich Kunden, Patienten o.Ä. die Bewertungen des Unternehmens, mit dem sie zusammenarbeiten möchten, ansehen. Ein gutes Profil wird auch hier Ihre Attraktivität befördern.
Wenn Sie allerdings ein eher negatives Profil mit schlechten Bewertungen und abwertenden Kommentaren haben, wandelt sich der mögliche Werbeeffekt natürlich in das komplette Gegenteil. Interessante Fachkräfte nehmen vielleicht Abstand von einer Bewertung und ebenfalls potentielle Kunden ziehen Ihnen eventuell einen Konkurrenten vor. Es droht eine Wettbewerbsverzerrung der Arbeitgeber. Dies kann sich sowohl auf Ihre personelle Ausstattung, mit der jedes Unternehmen steht und fällt, als auch auf ihre Wettbewerbschancen äußerst negativ auswirken und zudem empfindliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Besonders ärgerlich sind schlechte Bewertungen immer dann, wenn sie schlicht nicht der Wahrheit entsprechen. Häufig verfassen beispielsweise gekündigte oder grundsätzlich frustrierte ehemalige Mitarbeiter sehr negative Bewertungen, um ihren vorherigen Arbeitgeber ein einem schlechten Licht erscheinen zu lassen.
Selbstverständlich müssen Sie sich nicht jede schlechte Bewertung gefallen lassen! Erfahren Sie auf diesen Seiten, gegen welche Bewertungen Sie auf welche Weise vorgehen können.
Rechtsanwalt Matthias Prinz berät Sie dazu jederzeit gerne. Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen telefonischen Erstscheinätzung. Tel.: 06131 6367056 Auf Wunsch kann die gesamte Kommunikation per E-Mail oder Telefon abgewickelt werden.
Grundsätzlich ist eine Meinungsäußerung im Internet, also auch eine Bewertung mit oder ohne Text auf kununu, selbstverständlich zulässig. Dies ergibt sich aus dem Grundrecht auf Meinungs- bzw. Kommunikationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG. Es steht also jedem Patienten einer Arztpraxis, jedem Kunden einer Autowerkstatt und natürlich auch jedem (ehemaligen) Mitarbeiter eines Unternehmens frei, letzteres auf einer Bewertungsplattform zu bewerten.
Diesen Rechten und Interessen der Rezensenten stehen natürlich Ihre Interessen als Arbeitgeber gegenüber. Diese liegen insbesondere darin, dass Sie einen Einfluss darauf haben dürfen und müssen, welche Informationen über Sie öffentlich – also etwa in einem Internetportal für Bewertungen – zugänglich sind. Jedermann steht das Recht zu, selbst über die Verwendung und Preisgabe seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden. Ebendies resultiert aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.
Es kollidieren an dieser Stelle also zwei grundrechtliche geschützte Positionen, die durch gegenseitige Abwägung in Einklang gebracht werden müssen. Eine solche Abwägung wird unter Zugrundlegung der sog. Sphärentheorie vorgenommen. Letztere kategorisiert in einem ersten Schritt Äußerungen in verschiedene Sphären, um dann in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die einzelne Äußerung nun zulässig ist – und somit das Recht auf Meinungsfreiheit überwiegt – oder ob in dem konkreten Fall das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arbeitgebers schwerwiegender ist, was dann einen Anspruch auf Löschung der Bewertung zur Folge hat.
Abhängig von der jeweiligen Sphäre müssen die in Rede stehenden Äußerungen unterschiedlichen Maßstäben entsprechen, um als zulässig eingestuft zu werden. Das System der Sphärentheorie unterscheidet drei Kategorien: Die Sozial-, die Privat-, sowie die Intimsphäre. Äußerungen und Bewertungen, die der Sozialsphäre zuzuordnen sind, gelten grundsätzlich als zulässig, sodass in diesen Fällen das Interesse des Verfassers der Bewertung an derselben zumeist überwiegt. Hinsichtlich der Privat- und Intimsphäre gilt der Grundsatz: Je privater und intimer die Äußerung, desto geringer ist das Interesse der Öffentlichkeit an den Informationen – und desto größer stehen die Chancen für eine erfolgreiche Löschung.
Die berufliche Tätigkeit gehört prinzipiell der Sozialsphäre an, da hier die persönliche Entfaltung bereits aus der Natur der Sache im Kontakt mit Umwelt und Gesellschaft, also mit anderen Menschen, erfolgt.
Bewertet also jemand Ihr Unternehmen bzw. Sie als Arbeitgeber auf kununu, dann ist diese Bewertung als Meinungsäußerung in der Regel der Sozialsphäre zuzurechnen und somit grundsätzlich zulässig.
Wie gesehen besteht ein Grundsatz der Zulässigkeit von Meinungsäußerungen im Internet. Selbstredend gibt es jedoch einige Ausnahmen von ebendiesem Grundsatz, sodass Sie in der Tat auch Bewertungen, die der Sozialsphäre angehören, löschen lassen können.
Von dieser Möglichkeit können Sie insbesondere Gebrauch machen, wenn die in Rede stehende Bewertung nicht mit geltendem Recht vereinbar ist.
Rechtswidrig sind Bewertungen mit folgenden Inhalten:
All diese Äußerungen und Bewertungen können Sie ohne Weiteres löschen lassen. Sie sind rechtswidrig und verstoßen zudem gegen die Richtlinien von kununu.
Darüber hinaus sind Bewertungen immer dann unzulässig, wenn ihnen die Tatsachenbehauptung innewohnt, dass der Bewertung ein Arbeitsverhältnis bzw. ein vergleichbarer Kontakt zu Grunde liegt, d.h. wenn der Rezensent behauptet, ihr Arbeitnehmer (gewesen) zu sein. Dieses Phänomen können Sie sich zunutze mache, um einen Löschanspruch für negative Bewertungen ohne Text zu begründen (mehr dazu unten).
Zur Feststellung, ob eine Äußerung auf Grund einer unwahren Tatsachenbehauptung gelöscht werden kann, bedarf es entsprechend einer Definition dieses Begriffs.
Der unwahren Tatsachenbehauptung nähert man sich am besten in Abgrenzung zur Meinungsäußerung, die grundsätzlich ja vollen Schutz durch die grundrechtliche Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Alt. 1 GG erfährt.
Grundsätzlich kann man eine Tatsachenbehauptung von einer Meinung an Hand ihrer Beweisbarkeit unterscheiden. Tätige ich eine Aussage, deren Wahrheitsgehalt bewiesen werden kann, so stelle ich eine Tatsachenbehauptung auf. Beispiel: Ich habe das Haus vor einem Jahr gekauft. Ist meine Aussage allerdings durch subjektive Elemente des Dafürhaltens, Bewertens und der Stellungnahme gekennzeichnet und nicht dem Wahrheitsbeweis zugängig, so handelt es sich dabei um eine Meinungsäußerung. Beispiel: Das Haus ist schön.
Zu beachten ist, dass eine Tatsachenbehauptung nicht schon dann zu einer Meinung wird, wenn sie durch Zusätze wie „Ich denke“, „Meiner Meinung nach“ „angeblich“, „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ und dergleichen mehr eingeleitet wird. Der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass dem Ansehensschutz ein Leerlaufen drohte, wenn es der Äußernde alleine in der Hand hätte, durch derartige Einschübe eine Tatsachenbehauptung in eine weniger angreifbare Meinungsäußerung zu transferieren (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 326; BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85 - VersR 1986, 1075, 1076). Auch in diesen Konstellationen liegt regelmäßig eine Tatsachenbehauptung vor, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang der Bewertung rufbeeinträchtigende Behauptungen ergeben und der jeweilige Einschub den unbefangenen Leser nicht davon abhalten kann, die Äußerung auch in diesem Sinne zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 83/07).
Enthält eine Bewertung also eine dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung, so muss diese auch wahr sein. Alle anderen Äußerungen sind unzulässig; hier steht Ihnen ein Löschanspruch zu.
Verbreitet der Rezensent ebendiese unwahren Tatsachenbehauptungen sogar bewusst, dann kann er sich sogar strafbar machen. In Betracht kommen hier insbesondere die üble Nachrede gemäß § 186 StGB oder die Verleumdung im Sinne des § 187 StGB. Lesen Sie auf unserer Seite zum Thema Rufmord, wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie Opfer solcher Äußerungen werden, und wie Sie straf- und zivilrechtlich gegen der Verursacher vorgehen können.
Prinzipiell sind solche Bewertungen als Meinungsäußerungen zulässig. Zu beachten ist allerdings, dass jeder Bewertung – somit auch einer negativen Bewertung ohne Text – zugleich die Tatsachenbehauptung innewohnt, dass der Rezensent in einem Arbeitsverhältnis oder einem vergleichbaren Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen stand. Denn: Wer der Verfasser beispielsweise nicht bei Ihnen angestellt gewesen, so könnte er auch gar nicht wissen, wie die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb sind – und dann dürfte er Sie auch nicht auf kununu bewerten.
Somit liegt also in jeder schlechten Bewertung, die keinen Text enthält, auf der einen Seite eine Meinungsäußerung eben in Gestalt der Bewertung, auf der anderen Seite allerdings auch eine Tatsachenbehauptung dergestalt, dass ein Arbeitsverhältnis oder dergleichen bestanden hat. Diese beiden Aspekte einer Bewertung sind untrennbar miteinander verbunden. Aus diesem Grund haben Sie also die Möglichkeit, beispielsweise eine ein-Stern-Bewertung unter Bezugnahme auf den Part der Tatsachenbehauptung anzugreifen.
Sollten Sie die Person des Bewerters nicht identifizieren können oder sonst nicht wissen, ob ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, können Sie die Bewertung stets angreifen, indem Sie ein solches Verhältnis beschreiten. Den Plattformbetreiber, hier also kununu, treffen in einem solchen Fall Prüfpflichten. Kununu muss nämlich beweisen, dass der Rezensent bei Ihnen arbeitet oder gearbeitet hat, wenn Sie den Kontakt bestreiten. Es wird dann ein Prüfverfahren eingeleitet mit dem Ziel der Löschung der Bewertung eingeleitet. Dieses Procedere wird kununu ordnungsgemäß durchführen, da die Plattform bei Weigerung auf Unterlassung haftet; darüber hinaus begründete dies einen Kostenerstattungsanspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten gegen kununu.
Auf kununu werden die Bewertungen zumeist anonym abgegeben; darin liegt schließlich auch einer der Zwecke des Portals. Ein Arbeitnehmer soll keine betriebsinternen Konsequenzen fürchten müssen, wenn er seinen Arbeitgeber richtigerweise auf kununu schlecht bewertet oder Missstände aus Arbeitnehmerperspektive schildert. Das macht es für Sie zwar schwierig, den Rezensenten zu identifizieren, allerdings liegt darin auch eine Chance, die Bewertungen erfolgreich anzugreifen. Auch in diesem Kontext ist das o.g. Phänomen, dass in jeder negativen Bewertung gleichzeitig eine Tatsachenbehauptung enthalten ist, von großer Bedeutung. Sie können die negativen Bewertungen nämlich immer angreifen, indem Sie bestreiten, dass ein Arbeitsverhältnis oder Ähnliches mit dem Urheber der Bewertung besteht, sofern Sie letzteren auf Grund seiner Anonymität nicht identifizieren können oder dieser Ihnen unbekannt ist.
Sobald die Bewertung angegriffen wurde, wird das bereits angesprochene Prüfverfahren eingeleitet. In dessen Rahmen muss kununu den Verfasser der Bewertung zur Abgabe näherer Angaben zu der Bewertung auffordern. Vermittels ebendieser Angaben wird überprüft, ob beispielsweise das in Rede stehende Arbeitsverhältnis bestanden hat. Die Prüfpflichten das Plattformbetreibers können mitunter sehr weit gehen: Das OLG Braunschweig entschied in einem vergleichbaren Fall, in dem der Plattformbetreiber Jameda war, dass Jameda von dem Rezensenten die Rechnung der Behandlung oder - bei einem Kassenpatienten - den Nachweis der Krankenkasse nach Paragraph 305 SGB V einholen (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 18.06.2019, 2 U 97/18). In der Praxis zeigt sich, dass die Verfasser solcher Bewertungen in aller Regel die entsprechenden Nachweise nicht erbringen, sondern die Bewertung entweder selbst löschen oder untätig bleiben. Auch Letzteres führt nach Ablauf einer gewissen Frist dazu, dass kununu die Bewertung selbst löscht. Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Angriff sind also recht hoch.
Bei Vorliegen einer negativen rechtswidrigen Bewertung steht Ihnen eine Reihe von Ansprüchen zu.
Diese Konstellation dürfte bei kununu der Regelfall sein, da auf dieser Plattform ja anonym bewertet wird. Wenn Sie den Bewertenden also nicht kennen, können Sie - je nach Inhalt der Bewertung -sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.
Immer dann, wenn in der Bewertung zugleich eine strafbare Handlung liegt, etwa eine Beleidigung oder eine Verleumdung, können Sie Strafantrag oder Strafanzeige erstellen. Polizei und Staatsanwaltschaft werden dann die entsprechenden Ermittlungen durchführen. Zudem kann im Rahmen des Ermittlungsverfahrens die Identität des Rezensenten in Erfahrung gebracht werden, sodass auch Sie durch Akteneinsicht über die Identität in Kenntnis gesetzt werden können.
In der Praxis ist es allerdings so, dass sich der Ermittlungseifer der Strafverfolgungsbehörden bei Ehrdelikten dieser Art in Grenzen hält. Letztere werden zumeist nur gegen Beamte und Amtsträger verfolgt. In den übrigen Verfahren kommt es sehr häufig zu einer Einstellung in Ermangelung öffentlichen Interesses; hier werden sie dann auf den Privatklageweg verwiesen. In besonders krassen Fällen ist auch dieser Schritt ratsam.
Update - neuer Auskunftsanspruch:** Es besteht nun bei strafrechtlich relevanten Äußerungen eine Auskunftsanspruch gegen den Kununu, Google Ireland Ltd., Jameda oder andere Bewertungsplattformen nach § 14 Abs 3-5 TMG i.V.m. § 242 BGB.
Seit 2019 gibt es auch einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, wenn strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt wurden. Ihnen als Betroffener steht dann Anspruch gegen die Kununu GmbH und auch anderen Bewertungsplattformen nach § 14 Abs. 3-5 TMG i.V.m. § 242 BGB zu. In diesem Sinne urteilte der BGH mit Beschluss vom 24.9.2019.
Bis zu diesem Zeitpunkt waren das OLG Frankfurt und das OLG Nürnberg der Auffassung, dass ebendieser Auskunftsanspruch ausschließlich bei sozialen Netzwerken im Sinne des § 1 Abs. 1 NetzDG möglich bestünde. Google Maps, Jameda und vergleichbare Bewertungsportale wie kununu galten gerade nicht als soziale Netzwerke. Diese Rechtsprechung ist inzwischen durch den BGH überholt.
Mehr dazu finden Sie in der von mir verfassten Urteilsbesprechung in der Fachzeitschrift Kommunikation und Recht (Prinz, K&R 2020,69).
Wenn Sie den Verfasser der Bewertung kennen und auch identifizieren können, haben Sie die Möglichkeit, ihn zum einen auf Löschung der Bewertung, zum anderen auch auf Unterlassung weitere Störungen in Anspruch zu nehmen. Dies ist selbstverständlich nur dann möglich, wenn die Bewertung auch gegen geltendes Recht verstößt. Konkret: Die Bewertung beinhaltet falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder eine Beleidigung. Darüber können sind auch Verstöße gegen die Richtlinien von kununu die vorgenannten Ansprüche begründen.
Seine rechtliche Grundlage findet der Unterlassungsanspruch in § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB. „Sonstiges Recht“ im Sinne der Norm ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, indem sie bei Vorliegen einer rechtswidrigen Bewertung verletzt sind.
In einigen Konstellationen kommt darüber hinaus sogar ein Schadensersatzanspruch gegen den Verfasser der Bewertung in Betracht, wenn Ihnen infolge einer unzulässigen Rezension etwa ein wirtschaftlicher Schaden dergestalt entstanden ist, dass Ihnen ein sicher geglaubter Kunde abspringt oder dergleichen mehr.
Unter welchen Voraussetzungen das der Fall ist, wie Sie diesen Anspruch durchsetzen können und was Sie sonst noch zu diesem Thema wissen sollten, lesen Sie in unserem Artikel Schadensersatz wegen negativer Bewertung.
Wir vertreten Sie gegen negative Bewertungen natürlich nicht nur gegen kununu, sondern auch gegen sämtliche andere Plattformbetreiber. Nachstehendend finden Sie eine Auswahl derjenigen Portale, gegen die wir für Sie vorgehen:
Das richtige Bewertungsportal ist nicht dabei? Kein Problem, geben Sie uns einfach Bescheid! Wir wirken auch auf hier nicht genannten Plattformen auf eine Löschung unzulässiger Bewertungen hin.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, jede Bewertung bei kununu oder anderen Portalen selbst anzugreifen. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich in den meisten Fällen, wenn sie sich Unterstützung durch einen Rechtsanwalt holen. Dadurch entstehen Ihnen insbesondere folgende Vorteile:
Es ist schnell passiert, dass Sie sich durch Unerfahrenheit bestimmte Angriffsmöglichkeiten selbst zunichte machen. Je nach Situation kann das dazu führen, dass die Bewertung dann auch nicht mehr durch einen Rechtsanwalt gelöscht werden kann.
Aus dem Beanstandungsschreiben, das Sie an kununu senden, muss klar hervorgehen, dass die in Rede stehende Bewertung sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht offensichtlich rechtswidrig ist. Nur, wenn dies das Fall ist, und vor allem nur dann, wenn Sie dies im entsprechenden Schreiben glaubhaft darlegen, werden die Prüfpflichten bei kununu eingeleitet! Ein erfahrener Rechtsanwalt weiß hier, worauf es ankommt, und kann die Rechtswidrigkeit der Bewertung juristisch sauber darlegen.
Nicht zu unterschätzen ist auch die Wirkung, die ein entsprechend formuliertes Schreiben eines Rechtsanwalts auf den Rezensenten hat. Die Löschaufforderung wird durch kununu im üblichen Verfahren direkt an den Rezensenten mit der Aufforderung zur Stellungnahme weitergeleitet. In aller Regel verspürt der Urheber einer solchen Bewertung wesentlich weniger Motivation, eine Stellungnahme zu verfassen, um die Bewertung aufrecht zu erhalten, wenn ihm selbst eine Inanspruchnahme auf Unterlassung droht.
Es besteht die Möglichkeit, das anwaltliche Beanstanden einer Bewertung gegenüber kununu mit einem Pauschalpreis zu vereinbaren. Dies sprechen Sie am besten einfach an. Die übliche Vergütungspauschale liegt bei Rechtsanwalt Matthias Prinz bei einer außergerichtlichen Vertretung bei 175€ zzgl. U-St. pro anzugreifender Bewertung für das „notice-and-take-down“-Schreiben, mit dem das Löschungs- und Überprüfungsverfahren auf Seiten von kununu eingeleitet wird. Gelingt die Löschung nicht bereits in diesem Schritt, können nach Absprache weitere Kosten entstehen, die im Falle einer rechtswidrigen Bewertung dann aber grundsätzlich vom Störer (kununu) zu ersetzen sind.
Handelt es sich bei der anzugreifenden Bewertung um Schmähkritik, eine Beleidigung oder eine Fake-Bewertung beispielweise durch die Konkurrenz und soll der Rezensent auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wird die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit stets auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet. Die Kosten berechnen sich nach dem Gegenstandswert. Üblicherweise steht Ihnen auch in diesen Fällen ein Kostenerstattungsanspruch zu, hier gegen den Rezensenten direkt. Als Auftraggeber müssen Sie die Kosten allerdings zunächst selbst tragen und können Sie sich dann vom Anspruchsgegner erstatten lassen.
Nutzen Sie gerne unseren Anwaltskostenrechner, um für Ihren konkreten Fall die entstehenden Kosten vorab kalkulieren zu können. Dort finden Sie auch alle relevanten Informationen dazu, wie sich die Anwaltskosten zusammensetzen.
Das anwaltliche Vorgehen erhöht nicht zuletzt auch ihre Chancen auf einen erfolgreichen vorläufigen Rechtsschutz. Ebendieser ermöglicht es Ihnen, eine einstweilige Verfügung gegen kununu, sofern eine Verletzung von Prüfpflichten vorliegt, oder gegen den Rezensenten direkt zu erwirken. Eine einstweilige Verfügung ist für Sie interessant und vorteilhaft, da die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sehr schnell sind, innerhalb weniger Tage ergeht hier meist eine Entscheidung, es muss nicht erst ein langwieriger Gerichtsprozess durchlaufen werden. Nicht zuletzt fallen auch die Kosten geringer aus. Sie müssen allerdings beachten, dass es für eine einstweilige Verfügung eines sog. Verfügungsgrundes bedarf. Geht man gegen eine negative Bewertung vor, liegt dieser Grund zumeist in der Eilbedürftigkeit. An dieser Stelle kann Ihnen nun ein Rechtsanwalt wieder besonders hilfreich sein: Verzichten Sie nämlich auf anwaltliche Unterstützung, so besteht die Gefahr, dass sie in Gestalt Ihres eigenen Verhaltens zum Ausdruck bringen, dass die Rechtsverfolgung nicht besonders dringlich ist. Bei einigen Gerichten entfällt die Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung bereits nach vier Wochen seit Kenntnis von der Bewertung.
Nicht befürchten müssen Sie allerdings, dass Ihnen nach vier Wochen keinerlei Rechte mehr zustehen bzw. dass sie nach vier Wochen keinerlei Rechte mehr geltend machen können. Es entfällt lediglich die Möglichkeit auf einstweiligen Rechtschutz! Nach wie vor können Sie den Rezensenten auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Dies wird dann allerdings im Rahmen eines gewöhnlichen Gerichtsverfahrens erfolgen, das in der Regel wesentlich länger dauert.
Löschbegehren gegen kununu-Bewertungen stützen sich im Ergebnis zumeist darauf, dass Sie in Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sind. Neben den Optionen der Löschung und der Inanspruchnahme auf Unterlassung sowie einer eventuellen strafrechtlichen Verfolgung bei Beleidigungen, Verleumdungen oder übler Nachrede stellt sich die Frage, ob Sie auch arbeitsrechtlich gegen Ihren Arbeitnehmer vorgehen sollten.
Hier gilt das zuvor Gesagte: Es stehen sich die beiden Grundrechte der Meinungsfreiheit auf Seiten des Arbeitnehmers sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf Arbeitgeberseite gegenüber. Nur, wenn eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, die gerade nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, haben Sie überhaupt die Möglichkeit, gegen den Rezensenten bzw. die Bewertung vorzugehen. Insoweit ändert sich auch auf arbeitsrechtliche Ebene nichts. Zu beachten ist nichtsdestotrotz, dass Ihren Arbeitnehmer für die Dauer des Arbeitsverhältnisses besondere Rücksichtnahmepflichten treffen, die ihre gesetzliche Grundlage in § 241 Abs. 2 BGB finden. Kraft ebendieser Pflichten muss er auf die Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht nehmen.
Grundsätzlich ist es sicherlich ratsam, arbeitsrechtliche Schritte nur in besonderen Ausnahmefällen einzuleiten. Es empfiehlt sich, deeskalierend vorzugehen, indem zunächst einmal das Gespräch mit dem betreffenden Mitarbeiter gesucht wird. Sprechen Sie ihn konkret auf seine negative Kritik an. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Kritik durchaus fundiert ist, zeigen Sie Ihrem Arbeitnehmer, dass Sie ihn ernst nehmen und versuchen Sie, gemeinsam eine Lösung zu entwickeln. In einigen Fällen wird Ihr Mitarbeiter die schlechte Bewertung vielleicht sogar von sich aus zurücknehmen, sofern Sie sich einig werden konnten. Es ist sowohl im Interesse Ihres Angestellten als auch in Ihrem eigenen Interesse, dass sie kooperieren, schließlich ziehen Sie an einem Strang und arbeiten im Grunde für dasselbe Ziel: den Erfolg ihres Unternehmens.
Zeigt sich der Mitarbeiter allerdings überhaupt nicht gesprächsbereit, so sollten Sie ihn in der Tat auf die arbeitsrechtlichen Rücksichtnahmepflichten hinweisen. Er kann nicht ohne Weiteres auf Plattformen im Internet, d.h. öffentlich - immerhin kann jedermann die Bewertungen einsehen -, arbeitsinterne Problematiken kundtun und das Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken. Ein Arbeitsvertrag basiert auf einem besonderen Vertrauensverhältnis. Sie können also durchaus von Ihrem Arbeitnehmer verlangen, die angesprochenen Probleme unmittelbar gegenüber dem Arbeitgeber anzusprechen und zunächst intern zu verfolgen. Auf Grund der Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten ist es auch möglich, eine Abmahnung auszusprechen; insbesondere dann, wenn die Bewertung etwa eine Beleidigung enthält. Auch diesbezüglich gilt natürlich das Gebot maßvollen Handelns, allerdings müssen Sie sich auch nicht alles gefallen lassen und können dann, wenn Ihr Mitarbeiter nicht einmal Bereitschaft für ein konstruktives Gespräch oder eine Problemlösung zeigt, durchaus autoritär vorgehen.
Wie immer in Personalfragen ist es wichtig, dass Sie das richtige Fingerspitzengefühl beweisen.
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Rechtsanwalt Matthias Prinz hilft Ihnen bei der Entfernung von negativen Jameda Rezensionen. Die Kommunikation mit Ihnen kann dabei auf Wunsch vollständig per E-Mail und Telefon abgewickelt werden.
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