Wenn Sie auf Ihrem Google-Profil (negative) Bewertungen und Rezensionen finden, müssen Sie dies nicht ohne Weiteres hinnehmen. Viele Unternehmen versuchen, sich über unzutreffende schlechte Bewertungen zu beschweren. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, gegen welche Bewertungen Sie vorgehen und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Sie können sich mit sehr großen Erfolgsaussichten gegen unzulässige Rezensionen wenden. Eine Rezension ist immer dann unzulässig, wenn sie
In einem solchen Fall haben Sie einen Rechtsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB auf Löschung der in Rede stehenden Bewertung und künftige Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens.
Google regelt im Rahmen seiner Nutzungsrichtlinien auch, welche Inhalte eine Rezension zulässigerweise haben oder eben auch nicht haben darf. Nachstehende Bewertungen sind nach diesen Vorgaben unzulässig und können somit in der Regel unproblematisch gelöscht werden:
Weitere Kriterien können Sie in aller Ausführlichkeit der oben genannten Quelle entnehmen. Selbstverständlich prüfen wir die Rezensionen auf Ihrem Profil auch gerne auf Ihre Vereinbarkeit mit den Richtlinien von Google bzw. geltendem Recht.
Rechtswidrige Bewertungen müssen Sie natürlich ebenso wenig dulden. Eine Rezension ist grundsätzlich unvereinbar mit geltendem Recht, wenn sie
enthält.
Auf unserer Seite Google-Bewertungen löschen lassen haben wir detailliert erklärt, worin der Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung liegt, welche Ansprüche Sie im Einzelnen gegen den Verfasser eine unzulässigen Bewertung und auch gegen Google als Plattformbetreiber geltend machen und wie sie gegen ein-Sterne-Bewertungen ohne Text erfolgreich vorgehen können. Schauen Sie dort gerne für alle weiterführenden Informationen vorbei.
Matthias Prinz unterstützt Sie als erfahrener Rechtsanwalt für Bewertungen gerne bei der Entfernung von negativen Rezensionen auf Google und sonstigen Bewertungsplattformen.
Die Kommunikation kann dabei auf Wunsch vollständig per E-Mail und Telefon abgewickelt werden.
Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit.
Telefon: 06131 6367056
E-Mail: mail@prinz.law
Wir unterstützen unsere Mandanten beim Schutz ihrer Online-Reputation nicht nur gegenüber Google, sondern werden auch gegen sämtliche Betreiber von Bewertungsplattformen und sozialen Netzwerken tätig.
Dazu gehören insbesondere:
Ist das richtige Portal nicht dabei? Kein Problem, geben Sie uns einfach Bescheid. Wir gehen auch gegen andere Plattformbetreiber vor.