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Beschwerde Google Rezension - Das können Sie tun


Beschwerde Google Rezension – Diese Möglichkeiten haben Sie

Wenn Sie auf Ihrem Google-Profil (negative) Bewertungen und Rezensionen finden, müssen Sie dies nicht ohne Weiteres hinnehmen. Viele Unternehmen versuchen, sich über unzutreffende schlechte Bewertungen zu beschweren. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, gegen welche Bewertungen Sie vorgehen und wie wir Sie dabei unterstützen können.

Beschwerde Google Rezension

Weshalb kann ich mich über eine Google-Bewertung beschweren?

Sie können sich mit sehr großen Erfolgsaussichten gegen unzulässige Rezensionen wenden. Eine Rezension ist immer dann unzulässig, wenn sie

  1. gegen die Google-Inhalterichtlinien verstößt und/oder
  2. rechtswidrig ist.

In einem solchen Fall haben Sie einen Rechtsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB auf Löschung der in Rede stehenden Bewertung und künftige Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens.

Welche Bewertungen verstoßen gegen die Google-Inhalterichtlinien?

Google regelt im Rahmen seiner Nutzungsrichtlinien auch, welche Inhalte eine Rezension zulässigerweise haben oder eben auch nicht haben darf. Nachstehende Bewertungen sind nach diesen Vorgaben unzulässig und können somit in der Regel unproblematisch gelöscht werden:

  • Spam und Fake-Inhalte
  • Bewertungen von (ehemaligen) Angestellten
  • Sexuell explizite Inhalte
  • Hassreden
  • Belästigungen und Mobbing
  • Thematisch irrelevante Inhalte
  • Inhalte mit obszöner, vulgärer oder beleidigender Sprache

Weitere Kriterien können Sie in aller Ausführlichkeit der oben genannten Quelle entnehmen. Selbstverständlich prüfen wir die Rezensionen auf Ihrem Profil auch gerne auf Ihre Vereinbarkeit mit den Richtlinien von Google bzw. geltendem Recht.

Welche Bewertungen sind rechtswidrig?

Rechtswidrige Bewertungen müssen Sie natürlich ebenso wenig dulden. Eine Rezension ist grundsätzlich unvereinbar mit geltendem Recht, wenn sie

  • unwahre Tatsachenbehauptungen
  • Beleidigungen oder
  • Schmähkritik

enthält.

Auf unserer Seite Google-Bewertungen löschen lassen haben wir detailliert erklärt, worin der Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung liegt, welche Ansprüche Sie im Einzelnen gegen den Verfasser eine unzulässigen Bewertung und auch gegen Google als Plattformbetreiber geltend machen und wie sie gegen ein-Sterne-Bewertungen ohne Text erfolgreich vorgehen können. Schauen Sie dort gerne für alle weiterführenden Informationen vorbei.

Rechtsanwalt für Bewertungen

Matthias Prinz unterstützt Sie als erfahrener Rechtsanwalt für Bewertungen gerne bei der Entfernung von negativen Rezensionen auf Google und sonstigen Bewertungsplattformen.

Die Kommunikation kann dabei auf Wunsch vollständig per E-Mail und Telefon abgewickelt werden.

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit.

Telefon: 06131 6367056

E-Mail: mail@prinz.law

Bewertungen auf sämtlichen Plattformen löschen lassen

Wir unterstützen unsere Mandanten beim Schutz ihrer Online-Reputation nicht nur gegenüber Google, sondern werden auch gegen sämtliche Betreiber von Bewertungsplattformen und sozialen Netzwerken tätig.

Dazu gehören insbesondere:

Ist das richtige Portal nicht dabei? Kein Problem, geben Sie uns einfach Bescheid. Wir gehen auch gegen andere Plattformbetreiber vor.