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Google Bewertungen erstellen - so geht's!

Google-Bewertungen schreiben: So geht´s – und das müssen Sie beachten!

Rezensionen auf Bewertungsportalen wie Google, aber auch Jameda, Yelp oder beispielsweise kununu dienen Internetnutzern, die auf der Suche nach einem Geschäft oder etwa einem Dienstleister sind, dazu, die Erfahrungen anderer Kunden zu vergleichen und basierend darauf den für Sie besten Anbieter auszuwählen.

Wenn Sie also mit der Leistung eines Unternehmens zufrieden waren, können Sie das in Gestalt einer positiven Google-Bewertung kundtun und helfen dem Anbieter auf diese Weise, eine gute Internetpräsenz und Werbung auf seiner Seite zu haben. Daneben haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, Ihre Unzufriedenheit mit den Leistungen des betreffenden Unternehmens zu artikulieren, damit weitere potentielle Kunden auch diese Erfahrung in Ihre Entscheidungsfindung einbeziehen können.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Bewertung auf Google abgeben können und was Sie dabei beachten müssen.

Wie bewerte ich ein Unternehmen auf Google?

Damit Sie eine Rezension auf Google verfassen können, brauchen Sie zunächst einmal ein Google-Konto.

Nun gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Google-Konto an. Daraufhin werden Sie für gewöhnlich auf die Startseite, nämlich die Suchmaske von Google, weitergeleitet. Wenn Sie bereits angemeldet sind, landen Sie beim Öffnen Ihres Browsers bzw. der Seite www.google.de umgehend auf ebendieser Suchmaske.

  • Geben Sie in die Suchmaske den Namen des Unternehmens, das Sie bewerten möchten, ein; am besten ergänzen Sie gleich den entsprechenden Standort bzw. Unternehmenssitz (z.B. "Rechtsanwalt Matthias Prinz Mainz"). Sollten Sie nicht direkt fündig werden, so können Sie die Eingabe weiter präzisieren. Schließlich sollte auf der rechten Seite der Oberfläche eine Kurzinformation zum Unternehmen erscheinen, in der etwa der Sitz, die Öffnungszeiten, Kontaktdaten oder Produktinformationen verfügbar sind. Zusätzlich zeigt Google Ihnen zumeist bereits einige Rezensionen, sofern diese bereits abgegeben worden sind.

Ansicht

  • Wählen Sie nun in der Maske unter den o.g. Informationen zum Unternehmen den Punkt „Rezension schreiben“ aus, sodass sich eine kleine Box öffnet.

  • Klicken Sie auf die weißen Sterne, um eine Bewertung abzugeben. Ein Stern ist die schlechteste Note, während fünf Sterne die bestmögliche Note darstellen. Nachdem Sie die entsprechende Anzahl an Sternen ausgewählt haben, färben sich diese orange-gold. Sie haben nun noch die Möglichkeit, in dem Textfeld einen Text zu schreiben, in dem Sie Ihre Bewertung begründen oder sonst Ihre Erfahrungen mitteilen. Daneben besteht über den entsprechenden Button die Möglichkeit, Bilder und Fotos zu teilen.

  • Schließlich klicken Sie auf „Posten“, um die Bewertung zu veröffentlichen. Sie ist nun für andere Nutzer einsehbar.

Wie bewerte ich ein Unternehmen auf Google Maps?

Die Bewertung eines Unternehmens auf Google Maps verläuft im Grunde äquivalent zu derselben auf Google. Auch hier müssen Sie sich zunächst anmelden, um daraufhin den Betrieb zu suchen. Dies ist sowohl in Form der klassischen Suche über die Suchmaske als auch über ein „manuelles“ Suchen auf der Karte möglich.

Anschließend wählen Sie wieder Rezension schreiben, geben die Sterne-Bewertung und ggf. einen Text und/oder ein Bild ab und posten die Rezension.

Was muss ich bei der Abgabe einer Google-Bewertung beachten? – Tipps vom Rechtsanwalt

Der juristische Hintergrund

Dass Sie auf öffentlich zugänglichen Plattformen wie Google Rezensionen verfassen und im Rahmen ebendieser auch die betreffenden Unternehmen kritisieren dürfen, stellt einen Ausfluss der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 1 GG dar.

Es gilt aber auch im Hinterkopf zu behalten, dass gegenüber dem Grundrecht der Nutzer auf Meinungsfreiheit auch die bewerteten Unternehmen grundrechtlich geschützte Positionen auf ihrer Seite haben; im Ergebnis ist dies in Fällen einer Bewertung das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das sich für Wirtschaftsunternehmen aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK als sozialer Geltungsanspruch, der das unternehmerische Ansehen in der Öffentlichkeit schützt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2015, Az. VI ZR 340/14), ergibt.

Diese beiden Rechtspositionen müssen stets in einen ausgewogenen Einklang gebracht werden. Damit Sie eine zulässige Bewertung verfassen, muss Ihr Recht auf Meinungsfreiheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht des bewerteten Betriebs überwiegen. Wenn Sie eine positive Bewertung verfassen, sollte dies in der Regel kein Problem darstellen, insbesondere bei negativen Rezensionen ist es allerdings ratsam, wenn Sie wissen, was es zu beachten gilt, um eine zulässige Rezension abzugeben.

Diese Voraussetzungen erfüllt eine zulässige Bewertung

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Bewertung die nachstehenden Aspekte beachten, dürfte Ihre Rezension immer zulässig sein:

  • Sie können immer nur dann eine Rezension verfassen, wenn sie tatsächlich auch Kunde, Patient oder dergleichen des betreffenden Unternehmens waren. Dies gilt auch für Sterne-Bewertungen ohne Text!

Falls Sie einen Betrieb oder einen Arzt bewerten wollen, bei dem Sie gar nicht selbst waren, sondern nur ein Bekannter von Ihnen, dann sind Sie nicht berechtigt, dies im Internet öffentlich zu tun. Daher sollten Sie auch davon absehen, Unternehmen schlecht zu bewerten, deren Mitarbeiter Sie nicht mögen oder gegen die Sie aus sonstigen Gründen Antipathien hegen. In diesem Fall hat der Unternehmer einen Anspruch auf Löschung der Bewertung und kann Sie gegebenenfalls kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

  • Im Zuge Ihrer Rezension sollten Sie nur thematisch relevante Inhalte verarbeiten, d.h. Sie können beispielsweise einen Friseursalon nicht schlecht bewerten, weil der Inhaber Mitglied in einer bestimmten Partei ist.
  • Vermeiden Sie obszöne, vulgäre oder beleidigende Sprache.
  • Sehen Sie von Hassreden ab.
  • Belästigungen oder Mobbing sind ebenfalls Gründe für die Unzulässigkeit einer Rezension.
  • Dasselbe gilt für sexuell explizite Inhalte.
  • Auch dürfen Sie die Angestellten als solche nicht bewerten.
  • Spam- und Fake-Inhalte sind außerdem nicht gestattet.
  • Schließlich dürfen Sie keine unwahren Tatsachenbehauptungen verbreiten. - Was sind eigentlich Tatsachenbehauptungen?

Beachten Sie alle vorgenannten Maßgaben, so ist Ihre Bewertung in aller Regel rechtssicher.

Sollten Sie dennoch eine Abmahnung oder Ähnliches von einem Unternehmen erhalten, das Sie bewertet haben, hilft Ihnen Rechtsanwalt Matthias Prinz – auch durch eine kostenlose Ersteinschätzung – gerne weiter. Erfahren Sie, wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie eine Abmahnung wegen einer schlechten Bewertung erhalten haben und was juristisch dahintersteckt.

Welcher Teil meiner abgegebenen Bewertung ist öffentlich sichtbar?

Wenn Sie ein Unternehmen auf Google bewerten, dann erfolgt dies öffentlich, d.h. andere Nutzer können Ihre Bewertung einsehen – darin liegt ja auch gerade der Zweck einer solchen Rezension.

Sie sollten allerdings wissen, dass Ihr vollständiger Name, den Sie in Ihrem Google-Konto angegeben haben, öffentlich sichtbar erscheint. Um dies zu vermeiden, nutzen viele Menschen sog. „Nicknames“ oder Pseudonyme. Andere Besucher der Seite haben die Möglichkeit, auf Ihr Profil zu gehen und gelangen dann zu einer Übersicht mit allen von Ihnen abgegebenen Rezensionen – also auch zu anderen Unternehmen.

Darüber hinaus erscheinen die nachstehenden Informationen:

  • Die Bewertung als solche, d.h. die von Ihnen gewählte Anzahl der Sterne
  • Der Bewertungstext, sofern Sie einen solchen verfasst haben
  • Die Bilder, die Sie hochgeladen haben – falls dies der Fall ist
  • Eine Angabe zu dem Zeitpunkt, wann Sie die Bewertung abgegeben haben (etwa: vor einer Stunde, vor einem Tag, einem Monat, einem Jahr usw.)