Vielen ist unbekannt, was es mit dem Copyright-Hinweis auf sich hat. Sie erfahren hier etwas über
• Copyright und das Urheberecht, • inwiefern der Copyright-Hinweis erforderlich ist • Muster und Tipps zum richtigen Einsatz.
Der Begriff Copyright stammt aus dem englischsprachigen Rechtsraum. Wie schon der Name nahelegt, ist es ein Hinweis auf die Rechtsinhaberschaft der Nutzungsrechte an dem Werk (original work). In den USA war er bis 1989 notwendig um das Vervielfältigungsrecht zu schützen. Bis heute ist er für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten dort notwendig. Wesentlich geändert wurde das Copyright-Recht in den USA zuletzt durch den Digital [Millenium Copyrigth Act] (https://www.congress.gov/bill/105th-congress/house-bill/2281/text) im Jahr 1998.
In Deutschland entsteht der Urheberrechtschutz mit dem Schaffen des Werkes. Eine besondere Kennzeichnung ist nicht notwendig. Der Schutz tritt kraft Gesetz ein, sofern es sich um eine persönliche geistige Schöpfung eines Werkes handelt.
Der Unterschied zwischen Copyright und kontinentaleuropäischen Urheberrecht liegt in dem Schutzzweck.
Das Copyright soll die wirtschaftliche Verwertung der geistigen Arbeit schützen. Das Urheberrecht soll den Urheber einer Schöpfung ideell und wirtschaftlich schützen.
Das Anbringen eines Copyright-Zeichens mit Name ist empfehlenswert. Denn dann tritt die Beweiserleichterung gem. § 10 UrhG ein. Ein pauschales Bestreiten der Rechtsinhaberschaft genügt dann nicht mehr. Siehe hierzu auch (OLG Köln ZUM 1999, 404, 409 – Overlays; LG Köln ZUM 2004, 853, 857; LG Frankfurt a. M. CR 2008, 534, nrk).