Wenn Ihr Unternehmen bei Google My Business beispielsweise doppelt gelistet ist, sie Ihr Geschäft oder einen Standort aufgegeben haben oder aus sonstigen Gründen Ihren Google My Business-Eintrag löschen möchten, erfahren Sie auf dieser Seite, wie dies durch wenige Schritte gelingen kann.
Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Alternativen es zu einer Löschung des Eintrags gibt und in welchen Fällen das Löschen nicht unbedingt ratsam ist.
In diesen Schritten können Sie Ihren Google My Business-Eintrag löschen:
Wie gesehen haben Sie also die Möglichkeiten: Sie können den Eintrag entweder vollständig (aus Ihrer Verwaltung) löschen oder Sie können ihn fortbestehen lassen und den Standort als „dauerhaft geschlossen“ kennzeichnen.
Im Rahmen der Anleitung sind die Vorteile der letzteren Methode bereits angeklungen:
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass eine vollständige Löschung dergestalt, dass Ihr Eintrag aus Google und Google Maps verschwindet und nicht mehr angezeigt wird, leider auf beiden Wegen nicht zu erreichen ist.
Der Unternehmenseintrag bei Google My Business ist für die meisten Betriebe nicht zuletzt auf Grund der Bewertungsfunktion besonders attraktiv. Letztere kann bei positiven Rückmeldungen eine hervorragende Werbung sein und beeinflusst beispielsweise auch das Ranking in der Suche.
Hat Ihr Profil nun einige schlechte Bewertungen erhalten, stellt sich die Frage, ob es nicht ratsam ist, den Eintrag besser gänzlich zu entfernen, statt die Negativwerbung aufrechtzuerhalten.
In einer großen Vielzahl der Fälle ist ein solcher Schritt sicherlich nicht empfehlenswert. Zwar sind schlechte Rezensionen in der Tat geeignet, potentielle Kunden von Ihrem Unternehmen abzuschrecken, allerdings überwiegen die Vorteile eines Eintrags hier sicherlich klar. Ohne die Auffindbarkeit im Internet entfielen sicherlich einige Anrufe, Bestellungen und dergleichen mehr; tauchen Sie etwa bei einer Standortsuche nicht auf, dann können Kunden Sie auch gar nicht kontaktieren. Sie könnten also wertvollen Traffic verlieren.
Auch der Besuch Ihrer Webseite über den Eintrag kann mittelbare und unmittelbare Vorteile mit sich bringen: Zum einen können natürlich direkt Aufträge entstehen, wenn Internetnutzer Ihre Seite finden und innerhalb Ihres Leistungsangebots fündig werden; zum anderen beeinflusst das Bereitstellen und Aufrufen einer Seite bzw. eines Angebots an Seiten mittelbar auch, dass die entsprechende Homepage o.Ä. in der Suchmaschine besser gelistet und aufgefunden wird. Ebendies erhöht natürlich auch den Traffic auf einer Seite und damit einhergehend auch Ihre Chancen auf neue Kunden.
Erfahren Sie in auf unserer Seite Google My Business optimal nutzen, wie Sie die Vorteile dieses Dienstes am besten und gewinnbringend einsetzen können.
In aller Regel lohnt es sich also nicht, einen wegen negativer Bewertungen zu löschen. Ignorieren sollten Sie die kritischen Erfahrungsberichte auf der anderen Seite natürlich auch nicht. Setzen Sie sich inhaltlich mit den Rezensionen auseinander und prüfen, ob gewisse Elemente, Abläufe etc. in Ihrem Unternehmen optimiert werden können.
Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, unzulässige negative Bewertungen löschen zu lassen.
In den meisten Fällen, ist das Löschen der Bewertungen die bessere Wahl. Sie möchten ja weiterhin im Internet gefunden werden.
So können Sie Google Bewertungen löschen lassen... .
Rechtsanwalt Matthias Prinz berät Sie hierzu jederzeit gerne. Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung.
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