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Fotos bei Google My Business löschen: So geht´s! - Tipps vom Rechtsanwalt

Fotos bei Google My Business löschen: So geht´s! – Tipps vom Rechtsanwalt

Bei einer Googlesuche nach Restaurants, Geschäften und dergleichen mehr werden neben Informationen wie Öffnungszeiten und Rezensionen auch immer Fotos angezeigt. Diese Fotos können sowohl von den Inhabern selbst als auch von Kunden als sog. nutzergenerierter Inhalt oder „User-generated“ content eingestellt werden.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten bestehen, wenn Sie nun einige dieser Fotos aus Ihrem Profil löschen wollen, weil Sie beispielsweise renoviert haben, die Bilder sonst veraltet sind oder es sich um Aufnahmen handelt, die Ihr Unternehmen negativ darstellen. Neben einem sofortigen Entfernen eigener Bilder kann es für Sie auch lohnenswert sein, rechtlich gegen unzulässige Bilder vorzugehen.

Unzulässige Fotos löschen lassen – Üblicher Ablauf bei anwaltlichem Vorgehen

Beauftragen Sie uns mit der Löschung von Fotos auf Ihrem Google My Business-Profil, läuft das anwaltliche Vorgehen in der Regel wie folgt ab:

  1. Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Matthias Prinz
  2. Zusenden der Fotos, die Sie löschen möchten - Sofern möglich mit einer kurzen Begründung, warum Sie diese für unzulässig halten
  3. Einleitung und Durchführung des Löschverfahrens
  4. Optional: Durchsetzen weiterer Ansprüche gegen den Verfasser

Welche Fotos kann ich löschen?

In einem ersten Schritt ist hier zwischen denjenigen Fotos, die Sie selbst hochgeladen, und denjenigen, die Nutzer veröffentlicht haben, zu differenzieren.

Während Sie erstere ohne Weiteres selbst wieder entfernen können, nachdem Sie diese ja auch einmal eingestellt haben, verfügen Sie nicht über einen direkten Zugriff auf die Bilder anderer Nutzer. Hinsichtlich dieser können Sie nur über Google auf eine Löschung hinwirken. Wie das jeweils funktioniert, lesen Sie jetzt.

Eigene Fotos bei Google My Business löschen

Wie gesehen können Sie als Inhaber eines Unternehmens also jederzeit sämtliche Fotos löschen, die Sie auch selbst eingestellt haben.

Das Ganze funktioniert wie folgt:

  1. Melden Sie sich in Ihrem Google My Business-Konto an. – Sofern Sie über mehrere Standorte verfügen, wählen Sie entsprechend den aus, dessen Bilder Sie löschen möchten.
  2. Klicken Sie im Menü auf der linken Seite auf die Option Fotos.
Google My Business Fotos
  1. Wählen Sie das Foto bzw. die Fotos aus, das Sie löschen möchten.
  2. Daraufhin drücken Sie auf das Papierkorb-Symbol, das Sie auch nur bei selbst hinzugefügten Bildern finden werden.
  3. Schließlich müssen Sie nur noch einmal bestätigen, dass das Bild tatsächlich entfernt werden soll. Nun wird das Foto gelöscht.

Fotos von Kunden bei Google My Business löschen

Handelt es sich bei den Bildern, an denen Sie sich stören, allerdings um solche, die von Kunden oder sonstigen Nutzern veröffentlicht wurden, können Sie diese selbst nicht einfach entfernen, sondern müssen sich hier an Google wenden.

Grundsätzlich gilt hier, dass Sie Bilder nicht einfach löschen lassen können, weil diese Ihnen nicht gefallen. Google hat ein Interesse an diesen authentischen Bildern von Kunden und sieht aus diesem Grund eben auch die Möglichkeit vor, dass im Grunde jeder ein Bild teilen kann. Vermittels der Google Maps-App schlägt Google den Nutzern mitunter sogar proaktiv vor, Fotos zu veröffentlichen, wenn bei den GPS-Koordinaten des jeweiligen Betriebs Fotos gemacht wurden.

Eine Aufnahme lässt sich insbesondere in zwei Fällen angreifen:

  1. Der Inhalt des Fotos verstößt gegen die Google-Richtlinien.
  2. Durch das Foto werden (implizit) unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet.

Rechtsanwalt Matthias Prinz berät Sie hierzu jederzeit gerne. Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung.

Telefon: 06131 6367056

Auf Wunsch kann die gesamte Kommunikation per E-Mail oder Telefon abgewickelt werden.

Nun zu den einzelnen Unzulässigkeitsgründen im Detail:

Verstoß gegen die Google-Richtlinien

Wenn Sie bestimmte Aufnahmen nicht auf Ihrem Profil wollen, dann müssen diese unzulässig sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie gegen die Inhaltsrichtlinien von Google verstoßen. In einem solchen Fall können Sie das Bild melden, sodass es in der Regel nach einer Prüfung dann auch gelöscht wird.

Nicht mit den Google-Richtlinien vereinbar und somit unzulässig sind insbesondere die nachstehenden Inhalte:

  • Spam und gefälschte Inhalte
  • Nicht themenbezogene Inhalte - Dieses Kriterium soll sicherstellen, dass die Nutzer eben nur ihre tatsächlich gemachten Erfahrungen etwa in einem Restaurant oder bei einem Friseur teilen. Hat das Foto nun beispielsweise einen politischen Inhalt oder ist bloß ein Selfie, das der entsprechende Nutzer vielleicht sogar versehentlich hochgeladen hat, dann verstößt dies gegen die Richtlinie. Die Aufnahme muss auch tatsächlich den Ort abbilden. Sie können die Löschung beantragen.
  • Illegale Inhalte
  • Terroristische Inhalte
  • Sexuell explizite Inhalte
  • Anstößige Inhalte
  • Gefährliche oder abwertende Inhalte
  • Identitätsdiebstahl
  • Interessenkonflikte

Wenn auf einem Foto nun ein Inhalt abgebildet ist, der einem oder mehreren dieser Inhalte entspricht, dann können Sie durch das Melden eine Löschung des Bildes bewirken.

Gerne unterstützen wir Sie hier und gehen bei Bedarf auch anwaltlich gegen Google vor, falls das Unternehmen nicht auf Ihre Beschwerde reagiert oder das Entfernen einer unzulässigen Aufnahme verweigert.

Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen

Sollten Sie über die Google-Richtlinien nicht weiterkommen, dann kann ein Löschanspruch gegen Google als Plattformbetreiber bestehen, wenn in Gestalt der Fotos unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet werden.

Nicht nur Worte, sondern eben auch Bilder können Tatsachenbehauptungen beinhalten. Das kann beispielsweise wie folgt aussehen: Wenn Sie ein Restaurant besitzen und auf dem Bild, das ein Nutzer veröffentlicht, eine ungenießbare Speise abgebildet ist, die mangelhafte oder gar verschimmelte Lebensmittel enthält, oder extrem verunreinigte Tischdecken zu sehen sind und dergleichen mehr, dann behauptet ebendieser Nutzer wenigstens implizit, dass diese Aufnahmen auch aus Ihrem Restaurant stammen und dass Sie die ungenießbaren Speisen auf der verdreckten Tischdecke anbieten.

Versteckte Tatsachenbehauptungen dergestalt müssen dann auch wahr sein, um veröffentlicht werden zu dürfen. Unwahre Tatsachenbehauptungen müssen Sie sich nicht gefallen lassen.

Bleiben wir nun im Beispiel, dann können Sie ein Foto angreifen, indem Sie sich darauf berufen, dass es nicht in Ihrem Restaurant aufgenommen wurde. Das gilt selbstverständlich auch für Ladengeschäfte, Bürokomplexe und jeden anderen Betrieb, der eben über einen Google My Business-Eintrag mit entsprechenden Fotos verfügt.

Wenn Sie das auf dem Bild Gezeigte nicht mit Sicherheit erkennen und als Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen zugehörig identifizieren können, dann haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Bild anzugreifen und auf die unwahre Tatsachenbehauptung verweisen. Google als Plattformbetreiber ist dann verpflichtet, zu beweisen, dass das in Rede stehende Bild – in unserem Beispiel – dann auch Ihr Restaurant abbildet. Dazu wendet sich das Unternehmen in der Regel an den Nutzer, der das Bild veröffentlicht hat.

Nur dann, wenn dieser Beweis gelingt, ist das jeweilige Foto zulässig und wird auf Ihrer Seite erhalten bleiben. Die Aussichten auf einen erfolgreichen Angriff von Bildern, die Ihnen missfallen, sind also auch in diesen Fällen durchaus gut.

Gegen unzulässige Bilder vorgehen – Das können wir für Sie tun

Wenn auf Ihrem Google My Business-Profil unzulässige Fotos auftauchen, gegen die Sie vorgehen möchten, vertreten wir Sie gerne sowohl gegenüber dem Plattformbetreiber Google, der – wie oben bereits angedeutet – für das Löschen der Inhalte verantwortlich ist, als auch bei Bedarf gegen gegenüber dem Nutzer, der das Bild veröffentlicht hat, falls Sie auch diesen in Anspruch nehmen möchten.

Wenn Sie durch die jeweiligen Bilder in Ihren Rechten verletzt werden, kommen vor allem diese Vorgehensweisen in Betracht:

  1. Inanspruchnahme des Verfassers auf Beseitigung und Unterlassung
  2. Abmahnung des Nutzers
  3. ggf. Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen gegen den Schädiger
  4. Geltendmachung eines Kostenerstattungsanspruchs insbesondere mit Blick auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten gegen den Schädiger
  5. ggf. Inanspruchnahme des Plattformbetreibers wegen Störerhaftung

Selbstverständlich beraten wir Sie gerne zu all diesen Möglichkeiten und den oben erwähnten Ansprüchen ausführlich.

Google Bewertungen + Fragen und Antworten löschen lassen

Darüber hinaus vertreten wir Sie natürlich auch, wenn Sie sich gegen negative Google-Bewertungen oder unzulässige Inhalte im Rahmen der Fragen und Antworten-Funktion zur Wehr setzen möchten, um Ihre Internetpräsenz optimal zu betreuen.

Lesen Sie auf den nachstehenden Seiten, unter welchen Voraussetzungen Sie die jeweiligen Inhalte löschen lassen können und was es sonst noch Wissenswertes dazu gibt: